Archiv der Rechtsdokumente
Welche Fassung unserer AGB, unseres Auftragsverarbeitungsvertrags und unserer Datenschutzerklärung zu welchem Zeitpunkt galt.
Wenn wir eine Fassung ablösen, behält sie hier ihren Eintrag samt Gültigkeitszeitraum. So kannst du jederzeit nachsehen, welche Fassung zu welchem Zeitpunkt galt, auch dann, wenn sie längst nicht mehr in Kraft ist. Den vollständigen Text einer abgelösten Fassung schicken wir dir auf Anfrage an hello@uptimeify.io.
Aktuell in Kraft
| Dokument | Fassung | In Kraft seit |
|---|---|---|
| Allgemeine Geschäftsbedingungen | 1.0 | 3. August 2026 |
| Auftragsverarbeitungsvertrag | 3.1 | 26. Oktober 2026 |
| Datenschutzerklärung | 1.2 | 2. September 2026 |
Angekündigt, noch nicht in Kraft
Auf den Seiten steht heute bereits der angekündigte Text. Bis zum unten genannten Datum gilt weiterhin die oben genannte Fassung; der angekündigte Text steht dort, damit du ihn während der Widerspruchsfrist lesen kannst (§ 8.3 AVV gibt dir vier Wochen Vorlauf, § 8.4 das Widerspruchsrecht; für die AGB gelten sechs Wochen Vorlauf und das Widerspruchsrecht nach § 20.3 und § 20.4).
| Dokument | Fassung | Gilt ab | Was sich ändert |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Geschäftsbedingungen | 2.0 | 1. Dezember 2026 | Quota-Wechsel werden tagesgenau abgerechnet: Jeder Kalendertag kostet den Tagessatz der an diesem Tag geltenden Quota, der Wechseltag schon den neuen. Eine Reduzierung gilt nach deiner Wahl sofort oder zum Monatsende, statt immer sofort mit Gutschrift. Neu ist die automatische Erhöhung als Schalter, standardmäßig aus. § 10.3 beschreibt jetzt, dass monatlich im Nachhinein abgerechnet wird |
| Auftragsverarbeitungsvertrag | 2.2 | 30. Oktober 2026 | Apple und Google kommen für die Push-Zustellung auf die Liste der Unterauftragsverarbeiter, sobald unsere Apps erscheinen. Der Alarmtext reist verschlüsselt für das Gerät des Empfängers. DNS4EU und DNS.SB entfallen, weil öffentliche DNS-Resolver nichts in unserem Auftrag verarbeiten. Neu dazu: weitergeleitete Alarm-Mails, Abonnements von Statusseiten, Push-Tokens der Apps, Meldung von Datenpannen spätestens nach 24 Stunden. Fassung 2.2 ersetzt die angekündigte 2.1, bevor diese in Kraft trat. Angekündigt, vor Inkrafttreten durch Fassung 3.1 ersetzt |
| Datenschutzerklärung | 2.2 | 30. Oktober 2026 | Dieselbe Ergänzung, dazu Abschnitte zu kostenlosen Werkzeugen, Terminbuchung, verbundenen Anwendungen, Statusseiten-Abonnements und zur anbieterübergreifenden Störungserkennung ab 12. November 2026, sowie ein Abschnitt zu den Apps, den Stores und der Geräteregistrierung sowie ein Abschnitt zum Herkunfts-Merker: über welche Seite du zuerst kamst, mit deiner Einwilligung 90 Tage im Browser und bei einer Registrierung am Konto gespeichert. Neu beschrieben ist außerdem das Real User Monitoring von fastmon in drei Stufen: Grundmessung und Fehlerberichte des Browsers (Network Error Logging) ohne Einwilligung, erweiterte Messung mit Sitzungskennung nur mit Einwilligung; fastmon löscht nach 90 Tagen. Fassung 2.2 ersetzt die angekündigte 2.1, bevor diese in Kraft trat. Angekündigt, vor Inkrafttreten durch Fassung 3.0 ersetzt |
| Datenschutzerklärung | 3.0 | 30. Oktober 2026 | Abschnitt 8 beschreibt jetzt das Audit-Log deiner Organisation: was es festhält (administrative Handlungen, Anmeldungen, fehlgeschlagene Anmeldungen, Abmeldungen, Passwort-Resets und Passwortänderungen), was ein Eintrag enthält, dass die Administratoren deiner Organisation es einsehen und exportieren können und dass jeder Eintrag 12 Monate gespeichert bleibt und von der Anwendung vorher weder geändert noch gelöscht werden kann. Abschnitt 11 nennt diese Frist. Fassung 3.0 ersetzt die angekündigte 2.2, bevor diese in Kraft tritt, und enthält alles, was Fassung 2.2 ergänzt |
| Auftragsverarbeitungsvertrag | 3.0 | 1. Dezember 2026 | Neu ist § 11.5: Wir informieren dich auch über erhebliche Sicherheitsvorfälle ohne Personenbezug, etwa einen schwerwiegenden Ausfall oder einen vermuteten Angriff, spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme, danach mindestens alle 72 Stunden mit dem Stand und innerhalb eines Monats mit einem Abschlussbericht. Anlage 1 nennt denselben Prozess. Neu in § 4: Meldungen über Meldeformulare und die meldenden Personen als Kategorien. Sonst gleicht der Text Fassung 2.2. Angekündigt, vor Inkrafttreten durch Fassung 3.1 ersetzt |
| Datenschutzerklärung | 4.0 | 1. Dezember 2026 | Neuer Abschnitt 9.7 zu Meldeformularen unserer Kunden: Wer über einen Link einen Vorfall meldet, dessen Angaben verarbeiten wir im Auftrag des Kunden; Name und E-Mail-Adresse löschen wir nach 90 Tagen, die IP-Adresse speichern wir nicht mit der Meldung. Abschnitt 11 nennt die Fristen. Sonst gleicht der Text Fassung 3.0, die ab 30. Oktober 2026 gilt |
Frühere Fassungen
| Dokument | Fassung | Galt | Abgelöst durch |
|---|---|---|---|
| Auftragsverarbeitungsvertrag | 1.1 | 2. September 2026 bis 25. Oktober 2026 | 3.1, enthält die angekündigten Fassungen 2.2 und 3.0, deren Neuerungen aus 3.0 (§ 11.5, Meldeformulare) weiter erst ab 1. Dezember 2026 gelten, und beschreibt UpCloud richtig: ein Anwendungsserver in Frankfurt und Redis-Sentinel in Frankfurt und Kopenhagen, keine Prüfknoten, Queues oder Datenbanken |
| Auftragsverarbeitungsvertrag | 1.0 | 3. August 2026 bis 2. September 2026 | 1.1, nennt als Postfach-Anbieter die Tutao GmbH statt Google Workspace |
| Datenschutzerklärung | 1.1 | 28. August 2026 bis 2. September 2026 | 1.2, derselbe Wechsel des Postfach-Anbieters |
| Datenschutzerklärung | 1.0 | 3. August 2026 bis 28. August 2026 | 1.1 |
Die AGB sind bislang nicht abgelöst worden. Fassung 1.0 ist die erste veröffentlichte Fassung, einen Vorgänger gibt es nicht.
Stand: 24. Oktober 2026